Wem die richtigen Argumente ausgehen …

Philipp Kissling ist ein bekennender Gegner jedes Strassenbauprojektes, sei es die Tangente Zug Baar (TZB), sei es die Umfahrung Cham-Hünenberg (UCH), seien es heute neue Verkehrslösungen für Unterägeri und Zug.

Nicht seit gestern, schon 2015 strampelte das Vorstandsmitglied des VCS Sektion Zug und ehemaliges Vorstandsmitglied von Pro Velo mit Verve gegen die damalige Vorlage, welche einige heutigen Gegner der neuen Vorlage jetzt plötzlich als die ideale Lösung bezeichnen.

Leider zu spät – das Zuger Volk hat die damalige Lösung nicht zuletzt aus finanziellen Gründen bedauerlicherweise abgelehnt. Heute liegen zwei neue Chancen auf dem Tisch der Stimmbürger. Nun hat Kissling Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung über die beiden Verkehrsprojekte in Zug und Unterägeri eingelegt, weil die Behörden irreführend und nicht realitätsgetreu informieren würden.

Er verlangt, dass die Informationsbroschüre, die von den beiden betroffenen Gemeinden in die Haushalte verschickt wurde, in «korrigierter Form» erneut zugestellt werden müsse. Zudem solle die Abstimmung verschoben werden. Es ist zu hoffen, dass die Beschwerden von Herrn Kissling rasch abgelehnt und die beiden kantonalen Abstimmungen vom 3.3.2024 ohne querulantische Eingaben ordentlich und demokratisch durchgeführt werden können.

Die kantonalen, städtischen und gemeindlichen Behörden haben in diesem Falle gut gearbeitet. Bereits 1985, im Jahre 1990 und im Jahre 2004 haben bei städtischen Abstimmungen klare Mehrheiten dem Vorhaben einer unterirdischen Umfahrung zugestimmt.

Wem die richtigen und nachvollziehbaren Argumente ausgehen, die Verkehrssicherheit für Fussgänger, Velofahrer, den gesamten öV, alle Blaulichtorganisation (z.B. Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste) und den Individualverkehr deutlich zu erhöhen, soll nicht mit populistischen Einsprachen und Beschwerden belohnt werden.

Philip C. Brunner
Fraktionspräsident SVP Kanton Zug

Zum Artikel in der Zugerzeitung:
https://www.zugerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/stimmrechtsbeschwerde-stadttunnel-ld.2574311